Verwaltungsrecht

Das Verwaltungsrecht ist eine breitgefächerte Materie. Die prominentesten Zweige dieses Rechtsgebietes sind das öffentliche Baurecht, das allgemeine Ordnungsrecht, das Ausländerrecht, das Beamtenrecht, das Gaststättenrecht, das Gewerberecht und das Verkehrsverwaltungsrecht. Im Verwaltungsrecht geht es häufig darum, zu prüfen, ob ein Verhalten einer staatlichen Verwaltungsstelle rechtmäßig ist, oder nicht.

 

Anknüpfungspunkt hierfür kann zum Einen sein, dass man als Bürger von einer Behörde ein bestimmtes Handeln durch einen entsprechenden Antrag verlangt, die Behörde jedoch signalisiert, diesem nicht nachkommen zu wollen. Solche Situationen gibt es z. B. im Gaststättenrecht, wenn man an die Beantragung einer entsprechenden Erlaubnis denkt oder im Ausländerrecht, beispielsweise im Hinblick auf die Beantragung eines Aufenthaltstitels. Ein weiteres prominentes Beispiel ist hier der Antrag auf Erlass einer Baugenehmigung, ein Szenario, das vielen Menschen bekannt sein dürfte. Immer dann, wenn die Behörde die begehrte begünstigende Rechtsposition durch einen Bescheid verweigert, muss über eine gerichtliche Geltendmachung dieser Rechtsposition nachgedacht werden. In dem Falle, dass ein Verwaltungsakt begehrt wird, müsste eine sogenannte Verpflichtungsklage erhoben werden. Hier würde das zuständige Verwaltungsgericht auf eine entsprechende Klage hin prüfen, ob der versagende Bescheid rechtswidrig ist und der betroffene Bürger einen Rechtsanspruch auf Erlaß der begehrten Maßnahme hat.

 

Zum Anderen kann es sein, dass die Behörde von sich aus „auf den Bürger zukommt“ und von diesem ein Handeln, Dulden oder Unterlassen fordert. Ein Beispiel aus dem Bereich des Baurechts wäre hier, dem Hausbesitzer aufzuerlegen, Sicherungsmaßnahmen zu treffen, um zu verhindern, dass Defekte Dachziegel auf die öffentlichen Verkehrsflächen stürzen und so andere Bürger gefährden könnten. Zweifelt der Bürger an der Rechtmäßigkeit des Verwaltungshandelns, so ist zu prüfen, ob es sich lohnt, den in Rede stehenden Verwaltungsakt mit einer verwaltungsgerichtlichen Anfechtungsklage anzugreifen.

 

In der Regel wird das aufgegebene Verhalten durch die Erhebung einer Klage aufgeschoben, dass heisst, der Bürger muss erst dann tätig werden, wenn eine rechtskräftige Entscheidung über die Klage durch das Verwaltungsgericht vorliegt. Im Falle des Hausbesitzers, bei dem droht, dass Dachziegel auf Personen stürzen, wird die zuständige Baubehörde in aller Regel aber die sofortige Vollziehung der Verfügung anordnen, was zur Folge hat, dass der Bescheidsadressat sofort mit den verlangten Sicherungsmaßnahmen beginnen muss. Aber auch gegen einen solchen Sofortvollzug ist man nicht schutzlos gestellt. Hier kann auf verwaltungsgerichtlichen Eilrechtsschutz zurückgegriffen werden. Dieser kann auch in Anspruch genommen werden, wenn man von der Behörde einen günstigen Verwaltungsakt begehrt, es aber nicht zumutbar ist zuzuwarten, bis die Behörde im regulären Verwaltungsverfahren über das Bestehen eines Anspruchs entschieden hat.

 

Im Verwaltungsverfahren sieht sich der Bürger häufig einem übermächtigen Gegner, der Verwaltungsbehörde, gegenüber, die über Spezialkenntnisse, aufgrund von Personal- und Sachmitteln verfügt und daher von der Ausgangssituation her klar im Vorteil ist. Hier sollte man bereits aus Gründen der „Waffengleichheit“ auf einen verwaltungsrechtlich versierten Rechtsanwalt zurückgreifen.

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Ihr Experte für Verwaltungsrecht ist Rechtsanwalt Stephan Mager.