Arbeitsrecht
Das Arbeitsrecht regelt das Verhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, sowie deren Interessenvertreter (die Gewerkschaften/Betriebsräte und Arbeitgeberverbände).
In unserer Beratung werden wir Ihre Fragen umfassend unter Bezugnahme aller betroffenen arbeitsrechtlichen Regelungen beantworten. Betroffen sind in der Regel geltende Tarifverträge, als auch eine Vielzahl gesetzlicher Vorschriften, wie z. B. das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz, das Teilzeit- und Befristungsgesetz, das Bundesurlaubsgesetz, das Kündigungsschutzgesetz und vielen anderen Regelungen mehr.
Die Beratung und Vertretung bei arbeitsrechtlichen Fragen kann bereits vor Abschluss eines Arbeitsvertrages angebracht sein.
- Genügt die Stellenausschreibung den Anforderungen des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes?
- Worüber muss der Arbeitnehmer seinem zukünftigen Arbeitgeber Auskunft erteilen?
- Entspricht der Formularvertrag den Anforderungen der Regelungen zu allgemeinen Geschäftsbedingungen?
- Wie soll der Arbeitsvertrag gestaltet werden?
Auch während eines bestehenden Arbeitsverhältnisses können rechtliche Probleme auftreten, die einer Beratung bedürfen.
- Wie lange besteht das Recht auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall?
- Was ist im Fall von Mobbing zu tun?
- Wann ist eine Abmahnung gerechtfertigt?
- Was ist im Rahmen des Mutterschutzes zu beachten?
- Wie werden Überstunden vergütet?
Die Beendigung von Arbeitsverträgen kann ebenfalls eine Vielzahl von Fragen mit sich bringen.
- Wer muss eine Kündigung unterschreiben?
- Welche Fristen müssen beachtet werden?
- Liegen die Bedingungen für eine außerordentliche Kündigung vor?
- Wie muss der Aufhebungsvertrag formuliert sein?
- Welche Auswirkungen hat eine Kündigung auf den Urlaubsanspruch, die betrieblichen Sonderzahlungen?
Die Fragen können endlos fortgesetzt werden. Bei der Beantwortung werden Ihnen Eimer & Mager, seien Sie Arbeitnehmer oder Arbeitgeber, mit Rat und Tat zur Seite stehen.
Ihr Ansprechpartner
Ihr Experte für Arbeitsrecht ist Rechtsanwalt Stephan Mager.