Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht

Für die meisten Menschen ist es schockierend, mit dem Vorwurf konfrontiert zu werden, eine Straftat begangen zu haben. Da es in Deutschland eine Vielzahl von Strafvorschriften gibt, die verschiedene Verhaltensweisen sanktionieren, ist dies nicht so unwahrscheinlich wie man meinen könnte, wenngleich den meisten Bundesbürgern strafrechtliche Ermittlungsverfahren freilich zeitlebens erspart bleiben.

 

Ein Strafverfahren ist nicht nur wegen der zu erwartenden Strafe besonders unangenehm, sondern mitunter auch deshalb, weil mit dem Strafverfahren unter Umständen unschöne Folgen außerhalb des Strafverfahrens einhergehen können. So kann es beispielsweise sein, dass ein Berufsverbot erteilt oder die Fahrerlaubnis entzogen wird, Gegenstände eingezogen bzw. über Vermögenswerte der Verfall angeordnet wird.

 

Die richtige Reaktion des Betroffenen eines Ermittlungsverfahren ist aus diesem Grunde immens wichtig. Dies gilt insbesondere dann, wenn an dem durch die Behörden gemachten Vorwurf „etwas dran“ ist. Deshalb sollten folgende Grundsätze immer beachtet werden:

 

  • Unbedingt vom Ihrem Schweigerecht Gebrauch machen! Was viele Menschen nicht wissen ist, dass man einer Vorladung durch die Polizei keine Folge leisten muss. Niemand ist verpflichtet an seiner eigenen Überführung mitzuwirken. Es darf Ihnen auch nicht zum Nachteil gereichen, wenn Sie schweigen. Hüten Sie sich insbesondere davor, vermeintlich Entlastendes zu bekunden. Oftmals entlocken einem Ermittlungsbehörden in diesem Zusammenhang sogenanntes Täterwissen, dass nur der Täter haben kann. Ein eingeschalteter Anwalt wird vor einer gegebenenfalls angezeigten Einlassung Akteneinsicht bei der Staatsanwaltschaft beantragen, die Sie als Bürger nicht erhalten. Erst wenn man weiß, was „die Anderen“ wissen, sollte man sich über den eingeschalteten Rechtsanwalt zur Sache äußern oder weiter Schweigen. Wir beraten Sie gerne.


  • Niemals ohne Anwalt zu einer Vernehmung oder erkennungsdienstlichen Behandlung gehen.

  • Verweigern Sie im Übrigen jedwede aktive Mitwirkung an der Sachverhaltsaufklärung. Geben Sie beispielsweise keine Schriftprobe ab oder wirken Sie bei einem Stimmenvergleich mit.

  • Im Falle einer Festnahme sollten Sie sofort einen Rechtsanwalt einschalten. Dies ist ihr gutes Recht. Die Polizei ist sogar dazu verpflichtet, Ihnen bei der Beschaffung der erforderlichen Telefonnummer zu helfen. Notfalls muss ein anwaltlicher Notdienst, den es in vielen größeren Städten gibt alarmiert werden.

Eimer & Mager bietet Ihnen eine umfassende Beratung in allen Angelegenheiten des Straf- und Ordnungswidrigkeitenrechts.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Experte für Straf- und Ordnungswidrigkeitenrecht ist Rechtsanwalt Stephan Mager.