Gewerblicher Rechtsschutz

Gewerblicher Rechtsschutz ist ein nicht im Naturrecht wurzelnder Begriff, der Ausschluss-Rechte an immateriellen Kulturgütern beschreibt und auch als Immaterialgüterrecht bezeichnet wird. Immaterialgüter sind z.B. Ideen, Erfindungen , Konzepte , geistige Werke , Informationen. Diese Güter sind jedoch nicht generell rechtlich geschützt, sondern nur wenn die Rechtsordnung einer Person entsprechende Rechte zuweist, z.B. durch Patent -, Gebrauchsmuster -, Geschmacksmuster - oder Marken- und Urheberrechte. Inhaber eines solchen Rechts ist z.B. der Anmelder eines Patents oder der Schöpfer eines urheberrechtlichen Werks.

 

  • Sie haben Lichtbilder oder Anfahrtsskizzen auf Ihrer Webpage verwendet, die Sie
    zuvor im Internet heruntergeladen haben und sind abgemahnt worden?


  • Ihr Marketing-/Werbekonzept wurde von Ihrem Konkurrenten übernommen?

  • Sie haben eine technische Erfindung oder eine neues Design entwickelt und benötigen rechtlichen Schutz gegen unerlaubte Verwendung durch Dritte?

  • Ihr Firmenlogo oder die Bezeichnung eines von Ihnen hergestellten Produktes soll gegen eine Verwendung durch die Konkurrenz gesichert werden?

  • Sie stellen Produkte her, die von dem Verkehrskreis aufgrund ihrer geografischen Herkunft als Synonym für besondere Qualität stehen?

 

Eimer & Mager bietet Ihnen eine umfassende Beratung zu den zuvor gestellten Fragen. Im Zeitalter des Internets und anderer digitaler Medien wird der Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes immer bedeutsamer. Leider erhöhen sich neben den vielfältigen Möglichkeiten des intermedialen Rechtsverkehrs auch die Gefahren, als juristischer Laie in sogenannte „Abmahnfallen“ zu geraten. In einer solchen Situation ist es ratsam, nicht in Panik zu geraten und sich an einen Rechtskundigen zu wenden. Häufig können dadurch unnötige Kosten für Abmahnungen und Gerichtsverfahren vermieden oder zumindest vermindert werden.

Ihr Ansprechpartner

Ihr Experte für Gewerblicher Rechtsschutz  ist Rechtsanwalt Martin Eimer.